Leistungen
Hier erfahren Sie, was Podologie überhaupt ist, wer podologische Leistungen in Anspruch nehmen kann und welche weiteren Leistungen unsere Praxis anbietet.
Der Begriff Podologie ist dem Griechischen entlehnt und bedeutet die Lehre des Fußes.
Der Beruf des Podologen ist ein staatlich geschützter Heilberuf. Als Podologe oder Medizinischer Fußpfleger darf sich nur bezeichnen, wer die zweijährige Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat.
Ziel der podologischen Behandlung ist die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der normalen Funktion des Fußes.
Podologen betreiben keine kosmetische Fußpflege, sondern eine medizinische Fußbehandlung. Die Leistung "medizinische Fußpflege" ist leider nicht geschützt und darf auch von nicht hinreichend geschultem Personal verwendet werden. Zur Behandlung und Beratung bei Fußproblemen sollten Sie daher immer einen fachlich geschulten Podologen konsultieren.
Neben der professionellen medizinischen Behandlung gehört auch die individuelle Patientenberatung und Anleitung zu präventiven Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Füße zum Aufgabenkreis eines Podologen.
Besonders wichtig im Rahmen der podologischen Behandlung ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, Orthopädieschuhtechnikern und Physiotherapeuten.
Menschen, die an Diabetes mellitus leiden, sind häufig auch vom sogenannten Diabetischen Fußsyndrom betroffen. Dabei kann es durch Schäden an Nerven (Neuropathie) und Gefäßen (Angiopathie) zu schlecht heilenden Wunden und einer Abnahme des Schmerzempfindens kommen.
Ohne podologische Behandlung würden bei Patienten mit Diabetes mellitus unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße, wie Entzündungen und Wundheilungsstörungen auftreten. Daher können Diabetiker vom behandelnden Arzt podologische Komplexbehandlungen als Heilmittel verordnet bekommen. Die Leistung wird von Ihrer Krankenkasse übernommen, außer einer Zuzahlung ist die Behandlung für Sie damit kostenlos.
Seit Juli 2020 wurden die Verordnungsmöglichkeiten für die podologische Therapie erweitert. Sie können nun von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin eine Verordnung für eine podologische Therapie erhalten, wenn Sie an einer der folgenden Krankheiten leiden:
Mit einer Verordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die podologische Behandlung!
Als erfahrene Podologin betreue ich seit über 10 Jahren Diabetiker und besitze die Zulassung für alle Krankenkassen.
Selbstverständlich können auch Patienten mit Fußproblemen, die nicht an einer der oben genannten Krankheiten leiden,
die podologische Komplexbehandlung in Anspruch nehmen.
Für bestimmte Personengruppen ist eine medizinische Fußbehandlung empfehlenswert. Hierzu gehören u.a. Patienten mit:
PODOLOGISCHE KOMPLEXBEHANDLUNG
Die Podologische Komplexbehandlung umfasst folgende Maßnahmen:
Teilbehandlungen bei spezifischen Problemen
Spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Hautveränderungen:
Weitere Behandlungsmaßnahmen
© 2019 Praxis für Podologie Petra Wetter