Leistungen


Hier erfahren Sie, was Podologie überhaupt ist, wer podologische Leistungen in Anspruch nehmen kann und welche weiteren Leistungen unsere Praxis anbietet.

WAS IST PODOLOGIE?

 

 

 

Der Begriff Podologie ist dem Griechischen entlehnt und bedeutet die Lehre des Fußes.


Der Beruf des Podologen ist ein staatlich geschützter Heilberuf. Als Podologe oder Medizinischer Fußpfleger darf sich nur bezeichnen, wer die zweijährige Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat.


Ziel der podologischen Behandlung ist die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der normalen Funktion des Fußes.


Podologen betreiben keine kosmetische Fußpflege, sondern eine medizinische Fußbehandlung. Die Leistung "medizinische Fußpflege" ist leider nicht geschützt und darf auch von nicht hinreichend geschultem Personal verwendet werden. Zur Behandlung und Beratung bei Fußproblemen sollten Sie daher immer einen fachlich geschulten Podologen konsultieren.


Neben der professionellen medizinischen Behandlung gehört auch die individuelle Patientenberatung und Anleitung zu präventiven Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Füße zum Aufgabenkreis eines Podologen. 


Besonders wichtig im Rahmen der podologischen Behandlung ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, Orthopädieschuhtechnikern und Physiotherapeuten.



Wer bekommt podologische Leistungen vom Arzt verodnet?

 

Diabetiker


Menschen, die an Diabetes mellitus leiden, sind häufig auch vom sogenannten Diabetischen Fußsyndrom betroffen. Dabei kann es durch Schäden an Nerven (Neuropathie) und Gefäßen (Angiopathie) zu schlecht heilenden Wunden und einer Abnahme des Schmerzempfindens kommen.


Ohne podologische Behandlung würden bei Patienten mit Diabetes mellitus unumkehrbare Folgeschädigungen der Füße, wie Entzündungen und Wundheilungsstörungen auftreten. Daher können Diabetiker vom behandelnden Arzt podologische Komplexbehandlungen als Heilmittel verordnet bekommen.  Die Leistung wird von Ihrer Krankenkasse übernommen, außer einer Zuzahlung ist die Behandlung für Sie damit kostenlos.


Seit Juli 2020 wurden die Verordnungsmöglichkeiten für die podologische Therapie erweitert. Sie können nun von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin eine Verordnung für eine podologische Therapie erhalten, wenn Sie an einer der folgenden Krankheiten leiden:


Sensible oder sensomotorische Neuropathie 

  • hereditäre (erbliche) sensible und autonome Neuropathie
  • systemische Autoimmunerkrankungen 
  • Kollagenosen (z.B. Lupus erythematodes, Systemische Sklerose/Sklerodermie, Dermatomyositis)
  • toxische Neuropathie


Fußsyndrom bei Querschnittssyndromen

  • Spina bifida
  • chronische Myelitis
  • Syringomyelie
  • Schädigungen des Rückenmarks durch Traumata


Mit einer Verordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die podologische Behandlung!

Als erfahrene Podologin betreue ich seit über 10 Jahren Diabetiker und besitze die Zulassung für alle Krankenkassen. 


Wen behandeln wir noch?


Selbstverständlich können auch Patienten mit Fußproblemen, die nicht an einer der oben genannten Krankheiten leiden,
die podologische Komplexbehandlung in Anspruch nehmen.  


Für bestimmte Personengruppen ist eine medizinische Fußbehandlung empfehlenswert. Hierzu gehören u.a. Patienten mit:

  • rheumatischen Erkrankungen
  • Fußfehlstellungen und Durchblutungsstörungen (z.B. Venenerkrankungen)
  • Hyperkeratose (übermäßige Hornhautproduktion)
  • eingewachsenen Nägeln und anderen Nagelproblemen
  • Nagel-/Fußpilz

PODOLOGISCHE KOMPLEXBEHANDLUNG 



Die Podologische Komplexbehandlung umfasst folgende Maßnahmen:

  • Anamnese und Inspektion
  • Palpation der Füße
  • Erstellung eines podologischen Befundes
  • Erstellung eines Behandlungsplans
  • Hornhautabtragung
  • Nagelbearbeitung
  • Fußmassage mit dermatologisch geprüften Pflegeprodukten

PODOLOGISCHE 

TEILBEHANDLUNGEN


 

 Teilbehandlungen bei spezifischen Problemen


Spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Nagelveränderungen:

    • Richtiges Schneiden der Nägel
    • Behandlung von eingewachsenen Nägeln mit Nagelkorrekturspangen (Orthonyxiespangen)
    • Nagelprothetik bei teilweisem oder vollständigem Verlust der Nagelplatte
    • Beratung und Therapie bei Nagelpilz
    • Behandlung von Nageldeformitäten


    Spezielle Behandlungsmaßnahmen bei Hautveränderungen:

    • Hyperkeratosebehandlung (Abtragung von übermäßiger Hornhaut und Schwielen)
    • Entfernung von Clavi (Hühneraugen)
    • Entfernung von Verucae (Warzen)
    • Behandlung und Beratung bei Infektionen und Entzündungen

    Weitere Behandlungsmaßnahmen

    • Druck- und Reibungsschutz
      • z.B. Ballen- und Hammerzehenpolster
      • Orthosen 

    © 2019 Praxis für Podologie Petra Wetter

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